Vergütung

Die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen wird nicht unerheblich durch die damit verbundenen Kosten beeinflusst.

In Deutschland ist die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit dem 01.07.2004 gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Die Höhe der darin enthaltenen Gebühren wird, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert oder Streitwert). Eine Abweichung von dieser Gebührenordnung ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.

Die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren des RVG ist nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt. Unzulässig ist die Vereinbarung von Erfolgshonoraren.

Die Berechnung der Honorare nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert kann aber auf beiden Seiten zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. Deshalb bieten wir Ihnen in solchen Fällen auch die Möglichkeit der Abrechnung auf der Grundlage eines zuvor vereinbarten Stundenhonorars oder in Ausnahmefällen, in denen aus unserer Sicht der voraussichtliche Arbeits- und Zeitaufwand abschätzbar ist, eine feste Pauschale an.

Gerne kalkulieren wir für Sie auf Wunsch vor jedem Prozessbeginn das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung, um Ihnen Überraschungen zu ersparen.

Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie die Deckungsanfrage und wickeln die Korrespondenz mit dem Rechtschutzversicherer ab.
meta_versteckter